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Channel: Kanal Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier
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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Freispruch am Landgericht Köln

In einem Berufungsverfahren wurde ein suspendierter Polizeibeamter am Freitag, den 19. April 2024 freigesprochen.

Dem Angeklagten wurden zwei Fälle von Beleidigung vorgeworfen, die er gegen Polizeibeamte im Rahmen seiner Remonstration sowie auf einer Versammlung auf dem Kölner Heumarkt während seiner Festnahme und Fixierung mit Handschellen haben soll. Bei dieser Maßnahme hatte der Angeklagte den ihn fesselnden Beamten wegen der Dauer der Massnahme und der so erlittenen Schmerzen als „Vollidioten“ bezeichnet.

Später soll dem Mandanten nach eigener Aussage einer Beamtin auf der Polizeiwache unter erneuter Fesselung dann zwangsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung aufgesetzt worden sein. Insbesondere dieses Vorgehen rief bei vielen durchaus ein gewisses Entsetzen hervor.

(👉 Details in meinem Video „Maskengefängnis“ v. 09.08.2022)

Dennoch wurde der ersten Instanz vor dem AG Köln wurde er noch zu 70 Tagessätzen verurteilt.

Der Angeklagte wurde dann mit Urteil vom 22.08.2022 zu 70 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.

Im Berufungsverfahren vor dem LG Köln hatten der Polizeibeamte und der nunmehr tätige Kollege mehr Glück und gerieten an eine Strafkammer, die offenbar ausschließlich das gelernte juristische Handwerk frei von jeglicher Gesinnung ausübte.

In beiden Fällen lagen zulässige Meinungsäußerungen des Mandanten vor, da er sich auf die Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. § 193 StGB berufen konnte, wodurch die getätigten Äußerungen nicht strafbar sind. Im Fall der Versammlung beurteilte das Gericht die Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs der Kollegen des Angeklagten schlichtweg (einmal mehr) als rechtswidrig.

Zitat des Angeklagten:

„Die Strafkammer hat hervorragend ihre Hausaufgaben gemacht!
RA Lober ebenfalls!
Die StAin negierte sogar Beleidigung im 1. Fall

Sie wertete allerdings den 2. Fall auf der Versammlung als Beleidigung, forderte 30 Tagessätze und verkannte (wahrscheinlich weisungsgebunden), dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fesselung
nach § 62 PolG NRW nicht vorlagen ebenso wie eine notwendige Androhung des Zwanges gem. § 61 PolG NRW nicht erfolgte.

Die Polizisten äußerten kaltschnäuzig, dass ihre Maßnahmen richtig gewesen wären, weil ich mich nicht wie ein "normaler Mensch" verhalten hätte.“


#RichtigErinnern
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Die Aktion ist gültig bis MONTAG, 22.04.2024.


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❗️3. Jahrestag von #allesdichtmachen❗️

Am heutigen 22.April 2024 jährt sich die Künstleraktion #allesdichtmachen zum dritten Mal.

Daher lohnt sich ein Blick zurück auf den 👉 Kanal bei YT, der erstaunlicherweise nicht gelöscht ist.

Es folgte eine mediale Vernichtung der Aktion und ihrer Teilnehmer sowie ihrer Initiatoren. Eine schlimme Zeit.

Über die gegen die Künstler gerichtete „verbale Gewalt“, berufliche Nachteile, Drohungen u.v.m, aber auch über den großen Zuspruch berichtet die Schauspielerin Tina-Maria Aigner in der 👉 Berliner Zeitung.

Ein lesenswerter Erfahrungsbericht mit einem eindringlichen Appell, das Recht auf Kunst- und Meinungsfreiheit so zu achten, wie es die Mütter und Väter des Grundgesetzes dort verankert haben.

An dieser Stelle gebührt den Teilnehmern und Initiatoren der Aktion ein großes Dankeschön.

Denn:
Diese Aktion gab „vielen Menschen Hoffnung in dieser dunklen Zeit“.

Ein Beleg dafür, was die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG bewirken kann, weshalb sie einen so hohen Stellenwert im Rahmen der Grundrechte besitzt und unbedingt zu schützen gilt.

#RichtigErinnern
🔺 Konzertveranstalter sperren Menschen
ohne Smartphone aus 🔺

Konzertveranstalter und Deutschlands führender Ticket-Vermarkter Eventim gehen dazu über, Tickets für begehrte Veranstaltungen nur noch bei Nutzung einer App auf einem Smartphone zu ermöglichen. Eventim ist damit nicht zum ersten Mal ein Vorreiter in Sachen Überwachung und Diskriminierung. Die gute Nachricht: Sie können dagegen aktiv werden.

Lesen Sie hier weiter:

👉🏼https://norberthaering.de/new/eventim/
❗️Der Wegscheider❗️

Heute mit einem Sonderkommentar aus Anlass der österreichischen Bundesstelle für Sektenfragen zur „Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen“

Und auch der deutsche Gesundheitsminister kommt zu Wort…

Herrlich schaurig…

https://www.servustv.com/aktuelles/v/aa60u7m5j476nnz9r319/
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❗️Verkehrssenatorin tritt zurück❗️

https://hottg.com/RASattelmaier

Berlins Umwelt- und Verkehrssenatorin Manja Schreiner verliert wegen Fehlern in ihrer Dissertation ihren Doktortitel und will deswegen zurücktreten. Das teilte die CDU-Politikerin nach einem längeren Prüfverfahren mit, um das sie selbst die Universität Rostock nach Plagiatsvorwürfen gebeten hatte. Die Universität habe ihr mitgeteilt, dass sie ihr den 2007 verliehenen Doktorgrad entziehen werde, so Schreiner.

Deshalb habe sie den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner um Entlassung aus dem Amt gebeten. "Dies tue ich, um Schaden vom Berliner Senat abzuwenden." Sie habe an keiner Stelle in ihrer Doktorarbeit vorsätzlich getäuscht, so die Politikerin. Schreiner ist Juristin…


(Quelle 👉 ntv.de)

Die Aussage, bei ihrer Doktorarbeit nicht „vorsätzlich getäuscht“ zu haben, ist wenig glaubhaft.

Denn als Jurist muss man im Laufe seiner Ausbildung zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten verfassen und weiß daher genau, dass man penibel jedes fremde Zitat entsprechend zu kennzeichnen hat.

Der Jurist weiss also (vor allem spätesten bei sei er Doktorarbeit), wie es geht.

Es ist daher schwer darstellbar, dies ohne zumindest bedingten Vorsatz zu unterlassen.

Dennoch gebührt der Senatorin Respekt: Denn sie zieht die einzig richtige Konsequenz und tritt von ihrem Amt zurück. Dies ist in der heutigen Zeit alles andere als eine Selbstverständlichkeit und erscheint angesichts von zahlreichen Affären in Bundesministerien bis hin zur Causa „Cum-Ex“ als eine bemerkenswerte und tatsächlich wohltuende Ausnahme.

Hieran sollten sich einige Kollegen und Kolleginnen von Frau Schreiner ein Beispiel nehmen.

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❗️Juristisches
Plädoyer für Kunst-und Meinungsfreiheit❗️

Die Richterin Clivia von Dewitz fasst in einer fachlich sauberen und unaufgeregten Stellungnahme die (juristischen) Argumente zusammen, die für eine restriktive - also sehr einschränkende -Auslegung von Meinungsstraftstbeständen durch die Gerichte sprechen.

Hintergrund ist die Verurteilung eines Bremer Professors mittels einer Bildcollage.

Hierdurch soll der Bundesminister für Gesundheit Lauterbach beleidigt worden sein. Eine Stuttgarter Richterin verurteilte den Professor Ende März zu einer Geldstrafe.

Warum die Verurteilung - wie so häufig bei Gerichten in letzter Zeit - gegen der Kunst- und Meinungsfreiheit des Grundgesetzes und sogar bisheriger höchstrichterlicher Rechtssprechung zuwider läuft, legt Frau von Dewitz in verständlicher Sprache in ihrem Artikel bei der Berliner Zeitung dar und gibt somit etwaigen Betroffenen gute Argumentationshilfen an die Hand.

Ein lesenswertes Plädoyer für die Freiheit…

„Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit.“

(Friedrich Schiller)

Und:
Man kann es nicht oft genug betonen Diejenigen, die heute über derartige Verurteilungen jubeln, könnten schon morgen selbst von einer ausufernden Rechtssprechung im Rahmen der Meinungsstraftatbestände betroffen sein.

https://www.berliner-zeitung.de/open-source/urteil-ueber-lauterbach-bildmontage-sind-kunst-und-meinungsfreiheit-in-gefahr-li.2208671

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❗️Zum Verfahren gegen die mutmaßliche Terrorgruppe um Prinz Reuß❗️

Lesenswertes Interview des Strafverteidigers Mohammed aus Anlass des Beginns des „Mammutverfahrens“ gegen die Gruppe die um Prinz Reuß.

Der Kollege schildert sehr anschaulich die rechtlichen Bedenken im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens aus Sicht eines Verteidigers.

Dabei stellt er vor allem die Grundsätze der sog. „Konzentrationsmaxime“, des „gesetzlichen Richters“ sowie die „Waffengleichheit“ in den Mittelpunkt seiner Kritik und erläutert, warum aus seiner Sicht die Gefahr von Verstößen hiergegen besteht.

Zudem gewährt er spannende Einblicke zum Umfang der drei Verfahren in Stuttgart, Frankfurt und München und prognostiziert deren inhaltlichen wie zeitlichen Ablauf.

Eine sachlich fundierte und unaufgeregte Kritik, die in der öffentlichen Darstellung zu diesem rechtshistorischen Verfahren bisher nicht zu vernehmen war.

https://www.stern.de/politik/reichsbuerger-prozess--anwalt-erwartet--mammutverfahren--gegen-gruppe-reuss-34667158.html
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24.05.2024 - BVG

Demonstration der Anwälte für Aufklärung vor dem Bundesverfassungsgericht, anlässlich des 75. Jahrestages des Grundgesetzes
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Rechtsanwalt Edgar Siemund im Interview

Absoluter Verurteilungswille ! Impfen auf Kosten des Rechts.“

https://youtu.be/_tHiuiHNvRk?feature=shared

Wie ist es möglich, dass heute noch Soldaten vor Gericht zur „Covid-19-Impfung“ gedrängt werden?
Mithilfe getunter Dokumente, wie ein aktueller Fall - verteidigt von Rechtsanwalt Edgar Siemund - vor dem LG Ingolstadt zeigt.

Dort finden sich in der Akte nur grob verkürzte Dienstvorschriften, die der weiterhin bestehenden Duldungspflicht das Wort reden. Die Pflichten der Vorgesetzten bleiben dagegen unerwähnt. Dass Staatsanwaltschaften weisungsabhängig sind, ist inzwischen bekannt. Dass sie keine Skrupel haben, offizielle Dokumente, die Verschlusssache sind, zu tunen, um die Gerichte zu einer Entscheidung gegen den Soldaten zu verleiten, ist eine neue Variante der staatlichen Oppression gegen die „impfunwilligen“, weil aufgeklärten Soldaten.
❗️BAP-Sänger Niedecken will „Frieden schaffen mit Waffen“❗️

In einem rundum enttäuschenden Video gibt der Kölner Sänger Wolfgang Niedecken seine Sicht der Dinge zum Ukraine Krieg kund.

Hierbei zeichnet sich ein trauriges Bild des ehemals so kritischen Gründers der Kölsch-Band BAP (zu deutsch: Papa) ab, dem die „Osterspaziergänger leid tun.“

Eine gute Analyse zum „Wandel“ des Altstars von Markus Klöckner auf den „Nachdenkseiten“

https://www.nachdenkseiten.de/?p=115036

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‼️ Verbrechen gegen das Kindswohl – eine Meta-Analyse

Die Zahl d. kinderpornografischen Inhalte stieg gem. § 184b StGB auf 42.075 Fälle (+7,4 %) u. d. Zahl der jugendpornografischen Inhalte gem. § 184c StGB sogar auf 6.746 Fälle (+32,1%). Die Bandbreite der Delikte zum Nachteil des Kindswohls ist enorm groß u. reicht von psychischer, verwahrlosender, physischer Gewalt gegen Kinder bis hin zum sexuellen Missbrauch von Kindern u. Produktion/Handel mit Missbrauchsabbildungen von Kindern, selbst bis zum Kinder-/Organhandel und (rituellem) Kindsmord.

Uwe Kranz, ehem. Präsident des Thüringer LKAs hat fast sein ganzes Berufsleben, dem Kampf gegen diese Verbrechen gewidmet, auf nationaler u. internationaler Ebene, sowohl präventiv als auch repressiv. Er wird die Kriminalitätsphänomene beleuchten, den aktuellen Stand der Bekämpfungs-Strategien beschreiben u. einen Blick auf die künftige Entwicklung werfen.

📍🔜 28. Juni 2024, Annweiler am Trifels
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💡💡💡

👀⚡️ Markus Langemann kritisiert die geplante Diätenerhöhung der Bundestagsabgeordneten um sechs Prozent und stellt die moralische Berechtigung dieser Erhöhung angesichts der zahlreichen Missstände im Land infrage. ⚡️👀

💬 Der Autor hebt Missmanagement in verschiedenen Bereichen hervor, wie Rüstungsausgaben, Rentnerarmut, schlechte Bildungsergebnisse, steigende Gewaltkriminalität und Energieversorgungsprobleme. ❗️

➡️Er fordert, dass die Abgeordneten auf die Erhöhung verzichten sollten, um ein Zeichen der Verantwortung und Moral zu setzen und das Vertrauen der Wähler zu respektieren. ⚠️

Quelle


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❗️Attentat auf slowakischen Regierungschef❗️

Der slowakische Regierungschef Robert Fico ist nach einer Kabinettssitzung in der Stadt Handlova angeschossen und lebensgefährlich verletzt worden. Er sei in ein Krankenhaus gebracht worden, berichtete die slowakische Nachrichtenagentur TASR unter Berufung auf den Vizechef von Ficos Partei Smer, Lubos Blaha.
Nach TASR-Informationen waren mehrere Schüsse zu hören gewesen. Der Angreifer wurde den Angaben zufolge festgenommen. Die genauen Hintergründe sind noch unklar.


(Quelle 👉 ntv.de)

Fico will die Corona-Zeit umfangreich aufarbeiten und gilt diesbezüglich als einer der wenigen kritischen Regierungschefs in Europa bzw. der EU.

Zudem wird er häufig als „russlandfreundlich“ tituliert.

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💥Ein sehr guter Kommentar💥

Der Politikwissenschaftler Jürgen W. Falter kommentiert - als politischer Gegner Björn Höckes - dessen Verurteilung.
Dabei geht er hart mit dem Urteil und seiner - bisher bekannten - Begründung ins Gericht.

Quelle:
https://amp.focus.de/experts/afd-mann-schuldig-im-zweifel-gegen-den-angeklagten-das-urteil-gegen-bjoern-hoecke-wirft-fragen-auf_id_259950483.html

Seine Schlussfolgerung teile ich zu 100 Prozent:

"Die Verwendung des Spruches „Alles für Deutschland“ hat unserer liberalen Demokratie mit Sicherheit nicht mehr geschadet als das juristische Vorgehen dagegen."

Im Neuen Testament findet sich hierzu ein wunderbar passender Satz:

"Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan."

Dieser Umgang mit dem Recht, Rechtsprechung als verlängerten Arm der Politik zu mißbrauchen schadet am Ende der gesamten Gesellschaft. Die klammheimliche Freude so mancher linker Politiker über das Urteil, wird eines Tages auf diese zurückfallen, wenn es uns nicht gelingt, die Wertigkeit der Grundrechte für alle Menschen wieder zurückzugewinnen.
Mit der Corona-Rechtsprechung haben die Gerichte die Diskriminierung von Teilen der Zivilbevölkerung hoffähig gemacht. Diese Diskriminierung wird jetzt mit dem undefinierten Begriff des "Kampfs gegen Rechts" fortgesetzt.
Jeder linke, konservative oder liberale Mensch in diesem Land, der nur ein wenig bei Verstand ist, sollte sehr aufmerksam verfolgen, welche Totalität dort im Gange ist.
Warnende Stimmen gibt es genug. Niemand kann hinterher sagen, nichts gewusst oder geahnt zu haben.

Die Verfahren gegen Walter Weber, Michael Ballweg, Reiner Füllmich, Monika Jiang, Heinrich Habig, der "Rollatoren-Putsch" und viele weitere Fälle zeigen, dass die Justiz in diesem Land politisch abhängig ist. Sich als Gesellschaft dem Recht zu unterwerfen, ist eine freiwillige Entscheidung. Je härter Politik und Justiz gegen Teile der eigenen Bevölkerung vorgehen, desto geringer die Bereitschaft sogar der Mehrheit, sich für diese Gesellschaft zu engagieren.

Mein Kanal:

hottg.com/RA_LUDWIG
❗️Hörtipp: Der „Rechtsstaat“ auf Kontrafunk❗️

Wie verhindert man das Eindringen fürchterlicher Parolen in den demokratischen Diskurs? Und was gilt es zu tun, um den kursierenden Fundus des Unsagbaren nicht unwillentlich zu vergrößern? Mit Dirk Sattelmaier erörtern wir die schwierige Grenzziehung zwischen Geschmacksfragen und Straftatbeständen.

Im Gespräch mit Artur Terekhov beleuchten wir das Verhältnis zwischen öffentlicher gerichtlicher Verhandlung und nichtöffentlicher richterlicher Beratung innerhalb von Spruchkörpern: Was kennzeichnet das notwendig Transparente und was das sinnvoll Vertrauliche?

In seiner Glosse über die Vertragsabschlussfreiheit und ihre Einbettung in gesellschaftliche Anstandsregeln betrachtet Ulrich Fischer das Überlappen von rechtlichen und sittlichen Regelungskreisen.

👉 Kontrafunk.radio

👉 Kontrafunk auf YT
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2024/05/17 20:04:27
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